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Bankgarantie

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Garantiestrenge

Rechtsgebiet:
Bankgarantie
Stichworte:
Bankgarantie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim Garantieabruf sind die strengen Abrufmechanismen zu beachten:

  • Dokumentenstrenge
    • Bundesgericht wendet den gleichen Massstab wie bei Dokumentenakkreditiven an
    • Zahlungsrecht und Zahlungspflicht der Bank nur, wenn die Dokumente nach Form und Inhalt den Erfordernissen der Garantieklausel vollständig entsprechen
  • Formelle Garantiestrenge
    • =   Grundsatz, wonach die der garantierenden Bank vorgelegten Dokumente und die in der Garantieklausel zur Vorlage verlangten Dokumente genau übereinstimmen müssen
    • Garantiestrenge-Ausfluss
      • Abruf durch den formell richtigen Garantiebegünstigten
      • Abruf gegenüber der formell richtigen Garantiebank
      • Abruf mit formell richtiger Abruferklärung
      • Fristgerechter Abruf
    • Garantiestrenge-Auslegung
      • Inhalt und Tragweite der im Garantievertrag festgehaltenen Abrufvoraussetzungen können auslegungsbedürftig sein
      • Abstellung auf den Garantietext, wobei dem Garantieklausel-Wortlaut eine vorrangige Bedeutung zukommt
        • =   Gesteigerter Vertrauensschutz in den Garantieklausel-Wortlaut

Literatur

  • BÜSSER, Einreden und Einwendungen, Rz 862
  • LÖW, Missbrauch von Bankgarantien, 46
  • EMMENEGGER SUSAN, Garantie, Schuldbeitritt und Bürgschaft – vom bundesgerichtlichen Umgang mit gesetzgeberischen Inkohärenzen, in: ZBJV 2007 S. 561 ff.

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