Garantie für die Sicherung der Ansprüche des Gläubigers an den Schuldner wegen nicht vertragsgemässer Lieferung, Leistung oder Zahlung
Einsatzbereich
Export-Import-Geschäft vor allem mit Vertragspartnern in amerikanischen Staaten oder in Asien mit Rechtswahl für diese Rechtsform
Quantitativ
5 % bis 20 % vom Vertragswert bzw. Kaufpreis oder Teilen davon
Laufzeit
nach Vereinbarung und Sicherungszweck
Spezielles
Anwendung der „Einheitlichen Richtlinie für Akkreditive der Internationalen Handelskammer, Paris (ICC), Publikation ERA 500 oder Richtlinie „International Standby Practice“, Publikation 590 (ISP 98)