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Bankgarantie

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Inhalte „Garantievertrag“

Rechtsgebiet:
Bankgarantie
Stichworte:
Bankgarantie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Garantievertrag enthält die Konditionen der Bankgarantie, nämlich:

  • Ingress
    • =   Einleitung
    • Umschreibung des Grundgeschäfts (Vertragsverhältnis zwischen dem Schuldner und Begünstigten)   =   Sicherungszweck
  • Garantieklauseln
    • =   Kernpunkt der Garantie
    • Verpflichtung der Garantin (Bank), im Auftrag des Hauptschuldners (Kunde der Bank) eine bestimmte Summe auf erstes Verlangen an den Begünstigten (Vertragspartner des Hauptschuldners im Grundgeschäft) zu bezahlen
    • Inhalt der Garantieklausel
      • Bezeichnung des Garanten
      • Bezeichnung des Begünstigten
      • Garantiesumme (Währung + Betrag)
      • Umschreibung der Belangbarkeits- bzw. Zahlungsvoraussetzungen
    • Gestaltung Garantietext
      • Nichtakzessorietät 
  • Form der Inanspruchnahme
    • Schriftlichkeit
    • Inanspruchnahme bei einer erstklassigen Bank
      • Beglaubigung der Unterschrift auf der Zahlungsaufforderung
      • Beglaubigung von Echtheit und Verbindlichkeit der vom Begünstigten eingereichten Dokumente
    • Vgl. auch
      • Identifikationsklausel
      • Garantiebeanspruchung
  • Befristung (Verpflichtungsdauer) / Verfallklausel
    • Befristung
      • Bezeichnung der Dauer der Garantieverpflichtung oder
      • Bezeichnung des Ablaufzeitpunkts der Garantie, nach dem sie nicht mehr in Anspruch genommen werden kann
    • Verfallklausel
      • Aufforderung des Begünstigten hat am oder vor dem Ablaufdatum der Verpflichtungsdauer beim Garanten einzutreffen
      • Bei Nichtgeltendmachung der Garantie während der Verpflichtungsdauer geht der Begünstigte seiner Rechte verlustig
  • Anwendbares Recht
    • Bankenusanz: kein fremdes Recht
    • Vgl. auch Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand
    • Bankenusanz: kein fremder Gerichtsstand
    • Vgl. auch Gerichtsstand
  • Weitere Klauseln
    • Reduktionsklausel
    • Identifikationsklausel
    • Effektivklausel

Weiterführende Informationen

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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