Die Erklärung des Begünstigten, er rufe die Bankgarantie ab, hat spätestens am Verfalltag bei der in der Garantieklausel erwähnten Stelle, in aller Regel bei einer der Geschäftsstellen der garantierenden Bank, einzutreffen.
Rechtliche Informationen zur Bankgarantie
Die Erklärung des Begünstigten, er rufe die Bankgarantie ab, hat spätestens am Verfalltag bei der in der Garantieklausel erwähnten Stelle, in aller Regel bei einer der Geschäftsstellen der garantierenden Bank, einzutreffen.