Die Inanspruchnahme-Erklärung hat sich an die die Bankgarantie ausstellende Bank oder an die von ihr – generell oder individuell – bezeichnete/n Korrespondenzbank/en zu richten.
Rechtliche Informationen zur Bankgarantie
Die Inanspruchnahme-Erklärung hat sich an die die Bankgarantie ausstellende Bank oder an die von ihr – generell oder individuell – bezeichnete/n Korrespondenzbank/en zu richten.