LAWINFO

Bankgarantie

QR Code

Abgrenzung Garantien untereinander

Rechtsgebiet:
Bankgarantie
Stichworte:
Bankgarantie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Je nach Formulierung der Garantieklausel und der Abrufvoraussetzungen existieren unterschiedliche Garantietypen:

Reine Garantie

=   eigenständige Garantie

Anwendungsfälle:

  • Defizitgarantie
  • Gewinngarantie
  • Dividendengarantie
  • Erfolgsgarantie
  • etc.

Literatur

  • KLEINER BEAT, Bankgarantie – Die Garantie unter besonderer Berücksichtigung des Bankgarantiegeschäfts, 4. vollständig neu bearbeitete, erweiterte und international ausgerichtete Auflage mit neuen Textmustern, Zürich 1990, N 4.01 ff.

Garantie als selbständige nichtakzessorische Sicherheit

=   Garantieleistung ist Erfüllung einer eigenen Schuld und Ersatz des Ausfalls des Begünstigten, wobei die Wegbedingung der Akzessorietät Einwendungen und Einreden aus dem Hauptschuldverhältnis ausschliesst.

Literatur

  • KLEINER BEAT, Bankgarantie – Die Garantie unter besonderer Berücksichtigung des Bankgarantiegeschäfts, 4. vollständig neu bearbeitete, erweiterte und international ausgerichtete Auflage mit neuen Textmustern, Zürich 1990, N 6.01 ff.

Weiterführende Informationen

Bankgarantie

=   Bankenverpflichtung gegenüber dem Garantiebegünstigten, bei Inanspruchnahme der Garantie (unter den vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen) zu bezahlen

Weiterführende Informationen

Bürgschaftsähnliche Garantie

=   Bankgarantie, die auf eine zu sichernde Leistung oder Erfüllung einer Schuldpflicht als Sicherungsobjekt Bezug nimmt oder Dokumente bzw. Erklärungen als zahlungsauslösende Elemente enthält, o.ä.

Literatur

  • KLEINER BEAT, Bankgarantie – Die Garantie unter besonderer Berücksichtigung des Bankgarantiegeschäfts, 4. vollständig neu bearbeitete, erweiterte und international ausgerichtete Auflage mit neuen Textmustern, Zürich 1990, N 6.01 ff.

Weiterführende Informationen

Indirekte Garantie

Eine Gegenüberstellung der direkten mit der indirekten Garantie zeigt folgende Unterschiede auf:

  • Direkte Garantie
    • Gegenstand
      • Bank ist beauftragt, eine Bankgarantie direkt zugunsten des Begünstigten auszustellen
    • Anwendungsbereich
      • Inlandgeschäfte
      • Erscheinungsformen
  • Indirekte Garantie
    • Gegenstand
      • =   indirekte Garantie mit Zweitbank
      • Sicherheitstransfer in fremde Rechtssysteme bzw. zur Ueberbrückung in fremde Usanzen
      • Bank ist beauftragt, unter Einschaltung einer Zweitbank, in der Regel im Domizilland des Begünstigten, mit der Aufforderung, dem Endbegünstigten eine Bankgarantie auszustellen resp. ausstellen zu lassen, alles unter Rückhaftung und Gegengarantie (zwecks Absicherung des Verlustrisikos)
    • Anwendungsbereich
      • Grenzüberschreitender Geschäftsverkehr
      • Exportgeschäfte
      • Staatsunternehmen oder Staatsstellen als Begünstigte
        • Ursache: Nichtanerkennung ausländischer Banken als Garantinnen aufgrund entsprechender gesetzlichen Grundlagen

Direkte Garantie

Indirekte Garantie

 

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.